Hier finden Sie Telefonnummern für Notfälle und Hinweise, wo Sie Hilfe und Unterstüzung von Beratungsstellen erfahren.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Strafanzeige erstatten möchten, finden Sie hier auch dazu wichtige Informationen.
Wir beraten Sie gerne telefonisch zu unseren Sprechzeiten. Oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in einer unserer Beratungsstellen.
Wenn Sie in einer akuten Bedrohungssituation telefonieren können, wählen Sie die Notrufnummer 110.
Wenn unsere Beratungsstelle nicht besetzt ist und Ihr Anliegen nicht warten kann, können Sie sich an das "Bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" wenden.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie eine Anzeige erstatten möchten, ist es wichtig, eventuelle Beweise so schnell wie möglich sichern zu lassen. Was zu tun ist, wissen die Polizei und die Krankenhäuser.
Da die Substanzen meist unbekannt sind,
spielt die Zeit für die Nachweisbarkeit eine entscheidende Rolle. Auch hier gilt: Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie
eine Anzeige erstatten möchten, ist es
wichtig, eventuelle Beweise so schnell wie möglich sichern zu lassen. Was zu
tun ist, wissen die Polizei und die Krankenhäuser.
Die Dauer von Verjährungsfristen richtet sich generell nach der Schwere der Straftat.
Die Verjährungsfrist beginnt seit dem 21.01.2015 mit der Vollendung des 30. Lebensjahres.