Hilfe bei Anträgen

In unseren Beratungsstellen finden Sie neben der Beratung und Begleitung auch Hilfe und Unterstützung bei Anträgen auf Leistungen und Entschädigungen für Opfer von Sexualstraftaten.

Opferentschädigung

Als Opfer einer Gewalttat können Sie aufgrund von gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen dieser Tat auf Antrag verschiedene Versorgungsleistungen erhalten. Das ist bei sexualisierter Gewalt häufig der Fall. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) gilt für Ansprüche aus Gewalttaten, die nach Mai 1976 begangen worden sind. Opferentschädigung umfasst insbesondere Heilbehandlungen (z.B. Psychotherapie) und Rentenleistungen.

Den Antrag auf Leistungen nach dem OEG sollten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt stellen. Alternativ können Sie den Antrag auch bei einer Krankenkasse, einem Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer Gemeinde abgeben.

Das Vorliegen einer Strafanzeige ist zwar nicht erforderlich, aber Sie müssen als Antragsteller/in "an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken". Das bedeutet, dass möglicherweise Sie selbst, Zeug/innen und Gutachter in einem persönlichen Gespräch befragt werden können.

Die Erfahrung zeigt, dass die Antragstellung häufig eine hohe Belastung für die Betroffenen darstellt. Wir informieren Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Opferentschädigung und den dafür erforderlichen Schritten.

Das Formular für einen Antrag auf Leistung für Gewaltopfer nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) finden Sie auf der Homepage des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), wenn Sie auf der Internetseite Landschaftsverbands Rheinland www.lvr.de den Suchbegriff „OEG“ einfügen

Fonds sexueller Missbrauch der Bundesregierung

2013 wurde von der Bundesregierung die Möglichkeit eingerichtet, dass Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im familiären oder institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurden (d.h. zum Tatzeitpunkt minderjährig waren), Hilfeleistungen (Sachleistungen) aus dem Fonds Sexueller Missbrauch beantragen können.

Mehrere Mitarbeiter*innen aus dem RückHalt-Team sind geschulte Ansprechpartnerinnen zum Fonds Sexueller Missbrauch. Sie informieren und unterstützen Sie gerne.

Durch den Kontakt zur Beratungsstelle lässt sich häufig die psychische Belastung, die mit der Antragstellung verbunden ist, verringern oder zumindest besser einteilen.

Einzelheiten zur Antragstellung und Beratungsstellen in Ihrer Region finden Sie auf der Internetseite » www.fonds-missbrauch.de