Hilfe bei Anträgen

In unseren Beratungsstellen finden Sie neben der Beratung und Begleitung auch Hilfe und Unterstützung bei Anträgen auf Leistungen und Entschädigungen für Opfer von Sexualstraftaten.

Soziales Entschädigungsrecht (vormals Opferentschädigung)

Als Opfer einer Gewalttat können Sie aufgrund von gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen dieser Tat auf Antrag verschiedene Versorgungsleistungen erhalten. Das ist bei sexualisierter Gewalt häufig der Fall. Das Soziale Entschädigungsrecht (kurz: SER, früher OEG) gilt für Ansprüche aus Gewalttaten, die nach Mai 1976 begangen worden sind. Opferentschädigung umfasst insbesondere Heilbehandlungen (z.B. Psychotherapie) und Rentenleistungen.

Den Antrag auf Leistungen nach dem SER sollten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt stellen. Alternativ können Sie den Antrag auch bei einer Krankenkasse, einem Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer Gemeinde abgeben.

Das Vorliegen einer Strafanzeige ist zwar nicht erforderlich, aber Sie müssen als Antragsteller/in "an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken". Das bedeutet, dass möglicherweise Sie selbst, Zeug*innen und Gutachter*innen in einem persönlichen Gespräch befragt werden können.

Die Erfahrung zeigt, dass die Antragstellung häufig eine hohe Belastung für die Betroffenen darstellt. Wir informieren Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf nach dem SER und den dafür erforderlichen Schritten.

Das Formular für einen Antrag auf Leistung für Gewaltopfer nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzgebung (SGB XIV) finden Sie auf der Homepage des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), wenn Sie auf der Internetseite Landschaftsverbands Rheinland www.lvr.de

Fonds sexueller Missbrauch der Bundesregierung

Leider wurde im Juni 2025 von der Bundesgeschäftsstelle des Fonds sexueller Missbrauch der Bundesregierung  mitgeteilt, dass hier keine Neuanträge mehr möglich sind. Teilweise werden sogar bereits eingereichte Anträge ab Mitte März 2025 nicht mehr bearbeitet.

Damit entfällt für sehr viele Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im familiären oder institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurden (d.h. zum Tatzeitpunkt minderjährig waren), die Möglichkeit, recht unbürokratisch Hilfeleistungen (Sachleistungen) beantragen zu können.

RückHalt e.V. hat sich zu dieser - aus unserer Sicht skandalösen - Entscheidung positioniert und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Betroffenen eine angemessene Unterstützung erhalten sollen!