Hilfe bei Anträgen

In unseren Beratungsstellen finden Sie neben der Beratung und Begleitung auch Hilfe und Unterstützung bei Anträgen auf Leistungen und Entschädigungen für Opfer von Sexualstraftaten.

Soziales Entschädigungsrecht (vormals Opferentschädigung)

Als Opfer einer Gewalttat können Sie aufgrund von gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen dieser Tat auf Antrag verschiedene Versorgungsleistungen erhalten. Das ist bei sexualisierter Gewalt häufig der Fall. Das Soziale Entschädigungsrecht (kurz: SER, früher OEG) gilt für Ansprüche aus Gewalttaten, die nach Mai 1976 begangen worden sind. Opferentschädigung umfasst insbesondere Heilbehandlungen (z.B. Psychotherapie) und Rentenleistungen.

Den Antrag auf Leistungen nach dem SER sollten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt stellen. Alternativ können Sie den Antrag auch bei einer Krankenkasse, einem Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer Gemeinde abgeben.

Das Vorliegen einer Strafanzeige ist zwar nicht erforderlich, aber Sie müssen als Antragsteller/in "an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken". Das bedeutet, dass möglicherweise Sie selbst, Zeug*innen und Gutachter*innen in einem persönlichen Gespräch befragt werden können.

Die Erfahrung zeigt, dass die Antragstellung häufig eine hohe Belastung für die Betroffenen darstellt. Wir informieren Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch und unterstützen Sie bei der Antragstellung auf nach dem SER und den dafür erforderlichen Schritten.

Das Formular für einen Antrag auf Leistung für Gewaltopfer nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzgebung (SGB XIV) finden Sie auf der Homepage des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), wenn Sie auf der Internetseite Landschaftsverbands Rheinland www.lvr.de

Fonds sexueller Missbrauch der Bundesregierung

2013 wurde von der Bundesregierung die Möglichkeit eingerichtet, dass Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im familiären oder institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurden (d.h. zum Tatzeitpunkt minderjährig waren), Hilfeleistungen (Sachleistungen) aus dem Fonds Sexueller Missbrauch beantragen können.

Leider kann das Team von RückHalt e.V. bis auf Weiteres KEINE NEU-Anträge an den Fonds begleiten oder unterstützen, weil uns die personellen Kapazitäten fehlen.

Sie können den Antrag natürlich auch alleine oder mit Unterstützung einer anderen Person stellen. Einzelheiten zur Antragstellung und Beratungsstellen in Ihrer Region finden Sie auf der Internetseite » www.fonds-missbrauch.de
Fragen zur Antragstellung beantworten auch die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle. Telefon 0800 - 400 10 50 (Mo, Mi, Fr 9.00-14.00 Uhr und Di, Do 15.00-20.00 Uhr) oder per E-Mail: kontakt-fsm@bafza.bund.de

Sollten Sie andere Beratungsanliegen haben wie zum Beispiel psychologische Beratung oder Informationen über Anzeigenerstattung, melden Sie sich gerne direkt in einer unserer Beratungsstellen.