Fortbildung

Hier finden Fachkräfte einen Überblick über unsere Schwerpunkte aus dem Themenfeld sexualisierter Gewalt, zu denen RückHalt e.V. - abhängig von den vorhandenen personellen Kapazitäten - Informationsveranstaltungen, Fortbildungen und Vorträge für unterschiedliche Berufsfelder (u.a. Schule, Sozial- und Gesundheitswesen, Pflege) anbietet.

Die Angebote richten sich an Institutionen, Einrichtungen und Betriebe, die Fortbildungseinheiten oder Vorträge für ihre Teams oder Abteilungen organisieren möchten.

Wir sind auch offen für Ihre Fragen und Themen!

Sollten Sie eine spezifische Fragestellung oder einen konkreten Themenwunsch aus Ihrem direkten Praxisumfeld haben, die in unserem bisherigen Angebot nicht genannt wird, sprechen Sie uns gerne trotzdem an.

Unser Team ist offen für Neues und wir können gemeinsam entscheiden, welcher Inhalt, Umfang und Ablauf für Sie und Ihre Institution, Einrichtung oder Ihren Betrieb passen könnten.

„Wenn alte Narben wieder schmerzen …“ – Sexuelle Gewalterfahrung in der Lebensgeschichte – Informationsveranstaltung für interessierte Frauen und Männer

Betroffene Frauen, aber auch ihre Angehörigen und Bezugspersonen werden nicht selten ganz plötzlich damit konfrontiert, dass schmerzhafte Erinnerungen an erlebte sexuelle Gewalt und die damit verbundenen Ängste wieder an die Oberfläche kommen. Oft steht dies in Verbindung mit Umbrüchen im Leben: die Kinder gehen aus dem Haus, Berufstätigkeit endet, der Verlust von Partner, Verwandten und Freunden, das Nachlassen körperlicher Fähigkeiten belastet.

Schwerpunkte der Veranstaltung werden sein, warum und wie die schon lange zurückliegende sexuelle Gewalt das Leben und den Alltag von Betroffenen und ihren Angehörigen beeinflussen kann.

Darüber hinaus geht es um die Frage, wann die Beschäftigung mit dem Thema sexueller Gewalterfahrung sinnvoll sein kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung – Informationsvortrag zu § 406 g StPO

Die Stellung des Opfers im Ermittlungsverfahren ist in der Vergangenheit durch zahlreiche gesetzliche Veränderungen verbessert worden. Zuletzt ist mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21.12.2015 das Recht auf Psychosoziale Prozessbegleitung für besonders belastete Opfer bestimmter schwerer Straftaten in Kraft getreten. Damit haben diese Opfer seit 2017 die Möglichkeit, psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Die Psychosozialen Prozessbegleiter/innen sind von der Justiz anerkannt und speziell qualifiziert. Sie unterstützen die Zeuginnen und Zeugen im Ermittlungsverfahren, dem Haupt- und / oder Berufsverfahren, d.h. vor, während und nach ihren Aussagen bei der Polizei / der Staatsanwaltschaft und / oder im Gericht.

Der Vortrag beleuchtet besonders die Schnittstellen der Psychosozialen Prozessbegleitung zu den Ermittlungsbehörden und der Justiz, aber auch zu der anwaltlichen Vertretung der Zeug/innen, z.B. den Nebenklagevertreter/innen.

Neben den fachlichen Informationen über das noch recht junge Gesetz hat die interdisziplinäre Vernetzung mit unterschiedlichen Berufsgruppen für das RückHalt-Team eine besondere Bedeutung: Nur gemeinsam lässt sich die Situation von sexualisierter Gewalt betroffener Menschen individuell und strukturell verbessern!