Beratungstermine können unter den Telefonnummern 0241-542220 (Aachen) oder 02402-9976391 (Stolberg) montags, dienstags und donnerstags jeweils zwischen 10 und13 Uhr telefonisch vereinbart werden.Wenn Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, rufen wir Sie gerne zurück.
E-Mail-Kontakt: info@rueckhalt-beratung.de
Beratungstermine für RückHalt M – Beratungsstelle für von sexueller Gewalt betroffene Männer können unter der Telefonnummer 0241-47598501 (Aachen) vereinbart werden. Wenn Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, rufen wir Sie gerne zurück.
E-Mail-Kontakt: info@rueckhalt-m.de
Bei allen Beratungskontakten, ob telefonisch, persönlich oder per E-Mail, gilt die Schweigepflicht für die Berater/innen. Sie haben immer auch die Möglichkeit der anonymen Beratung.
Alle persönlichen Beratungsgespräche finden nach vorheriger Vereinbarung statt.
Die Wegbeschreibungen finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Sexuelle Gewalt ist ein belastendes Ereignis, das verbunden sein kann mit Gefühlen von Hilflosigkeit und Todesangst. Die erlebte Gewalt wirkt häufig traumatisierend. Folgen können z.B. sein: Vertrauensverlust, Angst, Zweifel an der eigenen Wahrnehmung, Sprachlosigkeit, Beziehungsstörungen, Wut, Schuld- und Schamgefühle, Schlafstörungen, Nervosität, Konzentrationsschwierigkeiten …
Unser Beratungsangebot ist unabhängig vom Zeitpunkt, vom Ausmaß, der Schwere oder der Form der erlebten Gewalt (sexueller Missbrauch, Nötigung, Vergewaltigung, Belästigung, …). In einem ersten Gespräch haben Sie die Möglichkeit darüber zu sprechen, was für Sie zu diesem Zeitpunkt das Wichtigste ist, welche Fragen Sie haben, welche Form von Hilfe und Unterstützung für Sie am besten passt und wo diese zu bekommen ist. Vielleicht reicht ein Termin mit Informationen aus? Vielleicht möchten Sie mehrere Termine vereinbaren? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz und unterstützen Sie während der Wartezeit darauf. Vielleicht stehen auch ganz andere Fragen und Themen für Sie im Vordergrund ….
Viele Befürchtungen lassen sich durch Gespräche und Beratung reduzieren. Gemeinsam geht es besser. Melden Sie sich bei uns und vereinbaren einen Termin für ein Gespräch!
Im Gespräch können Sie sich über den Ablauf und die Bedingungen bei der Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei und bei einer späteren Gerichtsverhandlung informieren. Wir helfen Ihnen, sich mit der Atmosphäre bei Polizei und Gericht vertraut zu machen.
Wir raten allen Betroffenen, sich für den
Prozess den juristischen Beistand einer Anwältin oder eines Anwalts zu sichern.
Wenn Sie eine Nebenklagevertretung beauftragt haben, sind Sie nicht nur Zeugin/Zeuge
vor Gericht. Sie haben dann die Möglichkeit zur Akteneinsicht oder können
Rechtsmittel einzulegen u.a..
Sollte die von Ihnen gewählte Anwältin / der Anwalt zusätzliches Honorar
verlangen, sprechen Sie uns bitte noch einmal an.
»Psychosoziale Prozessbegleitung kann durch ein Gericht als Unterstützung für erwachsene Opfer von Sexualstraftaten beigeordnet werden. Kinder und Jugendliche als Opfer von Sexualstraftaten haben einen Rechtsanspruch auf die Beiordnung.
Viele Betroffene erleben den auf die Strafanzeige folgenden Gerichtsprozess als belastend. Sie sind über die Begegnung mit dem Angeklagten / der Angeklagten im Gerichtssaal beunruhigt und empfinden ihre eigene Zeugenaussage, die Fragen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft als Belastung.
Sehr häufig aber erleben wir auch, dass Betroffene trotz aller Anstrengung den Gerichtssaal gestärkt verlassen!
Noch vor Jahren galten Beispiele, in denen Frauen und Mädchen Opfer sogenannter K.O.-Tropfen geworden sind, als Ausnahmefälle. Inzwischen ist es unstrittig, dass es eine hohe Dunkelziffer von Betroffenen gibt und dringender Handlungsbedarf besteht. Neben betroffenen Frauen und Mädchen werden auch Männer und Jungen Opfer von K.O.-Tropfen. Die flüssigen Substanzen, die nahezu geruchlos und auch geschmacklos sind, werden den Opfern heimlich in Getränken verabreicht. Die Wirkung ist fatal: sie schalten zuerst den Willen aus, bevor sie den Körper lahm legen. Je nach Dosierung führen diese Drogen zu Wahrnehmungsverschiebungen, Sprachstörungen, Benommenheit und schlagartiger Bewusstlosigkeit.
Die Betroffenen können – wie bei anderen Sexualstraftaten auch – posttraumatische Symptome entwickeln, auch wenn sie keine Erinnerung an das Geschehen haben.
Wichtig für eine Anzeige ist es, möglichst umgehend Blut- und Urinproben sicherstellen zu lassen, da verschiedene Substanzen nur für wenige Stunden nachweisbar sind.
Das RückHalt-Team hat sich bereits 2006 auf die Beratung für Betroffene von sexueller Gewalt im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen spezialisiert. Sprechen Sie uns gerne an.
Seit vielen Jahren bezieht RückHalt e.V. auch Angehörige und Bezugspersonen von sexueller Gewalt betroffener Frauen und Mädchen mit in die Beratung ein.
Das Angebot gilt auch für Angehörige und Bezugspersonen von sexueller Gewalt betroffener Männer.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass besonders das enge soziale Umfeld von Betroffenen durch die Tat auch sehr belastet sein kann. Bei dem Partner, den Eltern oder engen Freundinnen und Freunden breiten sich Sorgen und Nöte aus und die Frage „Wie gehe ich jetzt mit der oder dem Betroffenen um?“ steht häufig unbeantwortet im Raum. Andererseits können gerade enge Vertraute den Betroffenen eine besondere Unterstützung in dieser schweren Phase des Lebens sein.
Mit diesem Angebot möchten wir Menschen motivieren, Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie selbst nicht direkt betroffen sind. Gestärkt durch Gespräche und Informationen können Sie Ihren Angehörigen noch besser helfen!
Was ist Sexting eigentlich? Per Handy oder Computer kannst du schnell und unkompliziert Bilder versenden. Wenn du ein Foto von dir verschickst, auf dem du in erotischer Pose oder nackt zu sehen bist, spricht man von Sexting. Das ist grundsätzlich völlig okay und auch erlaubt.
Manchmal machen Menschen negative Erfahrungen mit Sexting, wenn sie zum Beispiel überredet werden, erotische Fotos von sich zu verschicken und das eigentlich gar nicht machen möchten oder wenn diese Bilder unerlaubt weiter verschickt werden und ganz viele Menschen sie sehen.
Das Recht ist auf deiner Seite: Lass dich nicht einschüchtern, wenn dich jemand mit deinen Bildern erpressen will, sondern kündige rechtliche Schritte an! Leite niemals ungefragt Sexting-Bilder von anderen weiter, dadurch machst du dich strafbar!
Falls du Fragen zum Thema Sexting hast oder negative Erfahrungen gemacht hast, über die du gerne vertraulich mit jemandem sprechen möchtest, kannst du dich an unsere Beratungsstelle wenden.