Psychosoziale Prozessbegleitung

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie einen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung.

Für Opfer sexualisierter Gewalt (für Kinder und Erwachsene, weiblich / männlich) besteht die Möglichkeit, beim Gericht eine kostenlose Psychosoziale Prozessbegleitung zu beantragen.

Die sogenannte Beiordnung wird durch das Gericht entschieden.


Im RückHalt-Team gibt es zwei zertifizierte und für den Landgerichtsbezirk Aachen anerkannte Psychosoziale Prozessbegleiterinnen. Sie begleiten Sie z.B. zur Anzeigenerstattung bei der Polizei und in einem späteren Gerichtsprozess. Sie stehen Ihnen zur Seite und sind offen für alle Fragen z.B. zum Ablauf bei der Polizei und im Gericht.

Wir informieren Sie gerne über die Einzelheiten. ....

 

Hier informiert das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ausführlich über Psychosoziale Prozessbegleitung und führt eine Liste aller anerkannten Prozessbegleiter/innen in NRW:

» https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/index.php

 

Die RückHalt-Mitarbeiterinnen für Psychosoziale Prozessbegleitung sind aktive Mitglieder im Aachener Verbund Psychosoziale Prozessbegleitung.