Unsere Angebote …
... richten sich an
- Frauen und Mädchen (ab 15 Jahre), die sexuelle Übergriffe erlebt haben oder noch erleben und
- Männer, die sexuelle Übergriffe erlebt haben oder noch erleben (separate Beratungsstelle > RückHalt-M ) sowie
- Angehörige und Bezugspersonen von Betroffenen:
- Informationen und Unterstützung bei der Suche nach passenden Hilfsangeboten
- Ressourcenorientierte Trauma-Beratung
- Psychologische Beratung
- Krisenintervention
- Abwägen des Für und Wider einer Strafanzeige
- Begleitung zu Polizei und / oder zum Gerichtsprozess
- Psychosoziale Prozessbegleitung (nach Beiordnung durch ein Gericht)
- Hilfe bei Anträgen auf Leistungen und Entschädigungen für Opfer von Sexualstraftaten
Die Unterstützung ist unabhängig vom Ausmaß, der Schwere oder der Form der erlebten Gewalt (sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, Nötigung, Vergewaltigung …) und ebenso unabhängig vom Zeitpunkt, wann diese Ereignisse waren (ob lange zurück in der Kindheit, vor Jahren oder aktuell, vor einem Tag, mehreren Wochen oder Monaten).
Diese Angebote richten sich an Fachkräfte verschiedener Berufsfelder
(z.B. Schule und Erziehung, Sozial- und Gesundheitswesen, Polizei, Justiz):
- Beratung und Supervision
- Fortbildung (Vorträge, Seminare, Workshops etc.)
Die Durchführung von Präventions-Angeboten kann mit den vorhandenen personellen Kapazitäten leider nicht so erfolgen, wie wir uns das wünschen würden. Sprechen Sie uns dennoch gerne an.
Zu vielen unserer Angebote finden Sie ausführliche Informationen in unseren Informationsblättern.
Beratung
Wichtige Hinweise, wenn Sie Opfer geworden sind
Hier finden Sie Telefonnummern für Notfälle und Hinweise, wo Sie Hilfe und Unterstützung erfahren.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Strafanzeige erstatten möchten, finden Sie hier auch dazu wichtige Informationen.
Notrufnummer Polizei 110
Wenn Sie in einer akuten Bedrohungssituation telefonieren können, wählen Sie die Notrufnummer 110.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Anzeigenerstattung wegen eines sexuellen Übergriffs / einer Sexualstraftat
- Anzeige können Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten.
- Ist einmal Anzeige erstattet, besteht keine Möglichkeit mehr, diese zurückzunehmen. Die Polizei und Staatsanwaltschaft müssen sogenannte Sexualstraftaten auf jeden Fall verfolgen, sobald sie davon erfahren.
- Wenn Sie sich zur Anzeige entschlossen haben, erstatten Sie diese möglichst bald. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Anzeige noch möglich
- Mögliche Beweise sichern: Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie eine Anzeige erstatten möchten, ist es wichtig, eventuelle Beweise so schnell wie möglich sichern zu lassen. Was zu tun ist, wissen die Polizei und die Krankenhäuser.
RückHalt e.V. – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt in Aachen und Stolberg
Unsere Angebote richten sich an:
- Frauen und Mädchen (ab 15 Jahre), die sexualisierte Übergriffe oder Gewalt erlebt haben oder noch erleben
- erwachsene Männer (ab 18 Jahre), die sexualisierte Übergriffe erlebt haben oder noch erleben (separate Beratungsstelle als Projekt RückHalt-M )
- Angehörige und Bezugspersonen von Betroffenen
- Fachkräfte unterschiedlicher Berufsfelder
Wir bieten an:
- Informationen zum Thema sexualisierte Gewalt
- Ressourcenorientierte Trauma-Beratung
- Psychologische Beratung
- Krisenintervention
- Abwägen des Für und Wider einer Strafanzeige
- Begleitung zu Polizei und / oder zum Gerichtsprozess
- Psychosoziale Prozessbegleitung (z.B. nach Beiordnung durch ein Gericht)
Wir beteiligen uns in der Region Aachen an Veranstaltungen und Kampagnen gegen sexualisierte Gewalt oder führen eigene Aktionen durch. Damit leisten wir einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Thematisierung und Sensibilisierung in der Öffentlichkeit, in Fachkreisen, Betrieben und Einrichtungen.
Ressourcenorientierte Trauma-Beratung / Psychologische Beratung / Krisenintervention
Unser Beratungsangebot ist unabhängig vom Zeitpunkt, vom Ausmaß, der Schwere oder der Form der erlebten Gewalt (sexueller Missbrauch, Nötigung, Vergewaltigung, Belästigung, …). In einem ersten Gespräch haben Sie die Möglichkeit darüber zu sprechen, was für Sie zu diesem Zeitpunkt das Wichtigste ist, welche Fragen Sie haben, welche Form von Hilfe und Unterstützung für Sie am besten passt und wo diese zu bekommen ist. Vielleicht reicht ein Termin mit Informationen aus? Vielleicht möchten Sie mehrere Termine vereinbaren? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz und unterstützen Sie während der Wartezeit darauf. Vielleicht stehen auch ganz andere Fragen und Themen für Sie im Vordergrund ….
Viele Befürchtungen lassen sich durch Gespräche und Beratung reduzieren. Gemeinsam geht es besser. Melden Sie sich bei uns und vereinbaren einen Termin für ein Gespräch!
Abwägen des Für und Wider einer Strafanzeige
Im Gespräch können Sie sich über den Ablauf und die Bedingungen bei der Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei und bei einer späteren Gerichtsverhandlung informieren. Wir helfen Ihnen, sich mit der Atmosphäre bei Polizei und Gericht vertraut zu machen.
Sie treffen die für Sie passende Entscheidung! Wir unterstützen Sie, unabhängig davon, ob sie sich gegen oder für eine Strafanzeige entscheiden.
Sollten Sie sich zu einer Strafanzeige entscheiden, besteht die Möglichkeit, dass eine RückHalt-Mitarbeiterin Sie zur Vernehmung bei der Polizei und auch in einem späteren Gerichtsverfahren bei Ihrer Zeug*innenaussage begleitet.
Wir raten allen Betroffenen, sich für den Prozess den juristischen Beistand einer Anwältin oder eines Anwalts zu sichern. Wenn Sie eine sogenannte Nebenklagevertretung beauftragen, sind Sie nicht nur Zeugin/Zeuge vor Gericht. Ihre Vertretung hat dann die Möglichkeit zur Akteneinsicht oder kann Rechtsmittel einlegen u.a. Ein zusätzliches Honorar sollte nicht fällig werden.
ist ein Begriff aus der Rechtsprechung und kann durch ein Gericht als Unterstützung für erwachsene Opfer von Sexualstraftaten beigeordnet werden. Kinder und Jugendliche als Opfer von Sexualstraftaten haben zudem einen Rechtsanspruch auf die Beiordnung. Unsere von der Justiz NRW anerkannten Mitarbeiterinnen begleiten Mädchen ab 15 Jahre sowie erwachsene Frauen und Männer, die ein Sexualdelikt anzeigen, sowohl zur Polizei als auch im späteren Gerichtsverfahren.
Viele Betroffene erleben den auf die Strafanzeige folgenden Gerichtsprozess als belastend. Sie sind über die Begegnung mit dem Angeklagten / der Angeklagten im Gerichtssaal beunruhigt und empfinden ihre eigene Zeugenaussage, die Fragen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft als Belastung.
Sehr häufig aber erleben wir auch, dass Betroffene trotz aller Anstrengung den Gerichtssaal gestärkt verlassen!
„Was kann ich tun? Wie kann ich unterstützen?“ Ein Beratungsangebot auch für Angehörige und Bezugspersonen von Menschen, die sexuelle Gewalt erlebt haben
Seit vielen Jahren bezieht RückHalt e.V. auch Angehörige und Bezugspersonen von sexueller Gewalt betroffener Frauen und Mädchen mit in die Beratung ein.
Das Angebot gilt auch für Angehörige und Bezugspersonen von sexueller Gewalt betroffener Männer.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass besonders das enge soziale Umfeld von Betroffenen durch die Tat ebenfalls sehr belastet sein kann. Bei dem Partner, den Eltern oder engen Freundinnen und Freunden breiten sich Sorgen und Nöte aus und die Frage „Wie gehe ich jetzt mit der oder dem Betroffenen um?“ steht häufig unbeantwortet im Raum. Andererseits können gerade enge Vertraute den Betroffenen eine besondere Unterstützung in dieser schweren Phase des Lebens sein.
Mit diesem Angebot möchten wir Menschen motivieren, Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie selbst nicht direkt betroffen sind. Gestärkt durch Gespräche und Informationen können Sie Ihren Angehörigen noch besser helfen!
Auch Fachkräfte der unterschiedlichsten Berufsfelder, denen sich Betroffene von sexualisierter Gewalt anvertrauen, können sich bei RückHalt fachlich unterstützen lassen.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und dies zur Anzeige bringen möchten, haben Sie einen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung.
Für Opfer von sexualisierter Gewalt / eines Sexualdeliktes besteht die Möglichkeit, beim Gericht eine kostenlose Psychosoziale Prozessbegleitung zu beantragen.
Die sogenannte Beiordnung wird durch das Gericht entschieden.
Zwei RückHalt-Mitarbeiterinnen begleiten betroffene Jugendliche (ab 15 Jahre) und Erwachsene z.B. zur Anzeigenerstattung bei der Polizei und in einem späteren Gerichtsprozess. Sie stehen Ihnen zur Seite und sind offen für alle Fragen z.B. zum Ablauf bei der Polizei und im Gericht.
Als erfahrene Sozialarbeiterinnen sind Nina Körner und Claudia Brötsch vom Land NRW zertifizierte und für den Landgerichtsbezirk Aachen anerkannte Psychosoziale Prozessbegleiterinnen.
Wir informieren Sie gerne über die Einzelheiten …
Die RückHalt-Mitarbeiterinnen sind aktive Mitglieder im „Aachener Verbund Psychosoziale Prozessbegleitung“.
Hier informiert das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ausführlich über Psychosoziale Prozessbegleitung und führt eine Liste aller anerkannten Prozessbegleiter/innen in NRW: https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/index.php
Prävention
„Am besten ist es, wenn ein sexueller Übergriff und Missbrauch verhindert oder abgewehrt werden kann!“
Unsere Angebote richten sich an interessierte Gruppen oder Einrichtungen / Betriebe und die allgemeine Öffentlichkeit.
„Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“
„Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ -– Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) -
Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes bzw. Ergebnissen einer 2015 veröffentlichten Studie stellt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein ernstzunehmendes Thema dar. Neben Wissenslücken über die Pflichten der Arbeitgeber*innen fehlt es bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch an Informationen, an wen sie sich wenden können, wenn sie von sexueller Belästigung betroffen sind.
Unter dem Aspekt von Prävention, Enttabuisierung und einer strukturellen Verbesserung für Betroffene bietet RückHalt e.V. Unternehmen Unterstützung bei der firmenspezifischen Implementierung des Themas „Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ an. Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen den einzelnen Betrieb bei der Entwicklung und Umsetzung passgenauer Informations- und Kommunikationsmaßnahmen.
Präventions-Kooperation zwischen Unternehmen und RückHalt e.V. zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“
Unternehmen, die sich der Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz widmen, sind nicht selten immer noch positive Ausnahmen und Vorreiter. Gerne vereinbaren wir ein vertrauliches Austauschgespräch und machen Ihnen anschließend einen Vorschlag für das weitere Vorgehen. Sprechen Sie uns an!
Bundesweit ist die Antidiskriminierungsstelle über die Hotline 030 18 555 18
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html
Fortbildung
Zum RückHalt-Angebot gehört es, Fachkräften und Multiplikator*innen einen Überblick über Schwerpunkte aus dem Themenfeld sexualisierter Gewalt zu geben, z.B. mit Informationsveranstaltungen, Fortbildungen oder Vorträgen.
Unsere Angebote richten sich an Institutionen, Einrichtungen und Betriebe, die Fortbildungseinheiten oder Vorträge für ihre Teams oder Abteilungen organisieren möchten.
Sprechen Sie uns auch dann gerne an, wenn Sie eine spezifische Fragestellung oder einen konkreten Themenwunsch aus Ihrem direkten Praxisumfeld haben. Unser Team ist offen für Neues!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Angebot abhängig von den vorhandenen personellen Kapazitäten ist. In unseren Beratungsstellen folgen wir dem Grundsatz „Die Beratung von betroffenen Menschen hat Vorrang!“
RückHalt-M
Beratungsgespräche für RückHalt M – Beratungsstelle für von sexueller Gewalt betroffene Männer können unter der Telefonnummer 0241-475 985 01 vereinbart werden. Wenn
Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, rufen wir Sie gerne zurück.
E-Mail-Kontakt: info@rueckhalt-m.de
Zum Hintergrund des Projektes RückHalt-M
Team und Vorstand von RückHalt e.V. konnten sich mit der andauernden Versorgungslücke für die Zielgruppe von sexualisierter Gewalt betroffene Männer einerseits und dem in der Fachwelt zunehmend anerkannten Bedarf andererseits nicht abfinden. Nach reiflicher Überlegung und Planung wurde 2018 RückHalt-M ins Leben gerufen.
Finanzielle und politische Unterstützung für die Zukunft dringend erforderlich!
Das Projekt wird zum großen Teil aus Spenden von RückHalt selbst finanziert. Die Stadt Aachen bezuschusst die Angebote für betroffene Männer im Jahr 2026 mit 7.800 Euro und die StädteRegion Aachen stellt einen Anteil über die laufende RückHalt-Förderung zur Verfügung.
Seit April 2020 stellt das Land NRW Mittel für das „Hilfetelefon Gewalt an Männern“ zur Verfügung. Die Zeiten der Hotline 0800 – 123 99 00 entnehmen Sie bitte den Angaben auf der Website www.maennerhilfetelefon.de
Leider ist eine finanzielle Förderung für die Beratung von betroffenen Männern vor Ort – wie z.B. RückHalt-M – vom Land NRW bisher nicht vorgesehen.